Brandschutz in der Hebammenpraxis

Auch die Aus - und Fortbildung von Brandschutzhelfer ist genau geregelt. Als Grundlage dient ebenfalls wieder die ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten (Maßnahmen gegen Brände) sowie die DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205- 023 (BGI/GUV-I 5182).

Hier ein Auszug zur Regelung der Ausbildung von Branschutzhelfern ASR A 2.2 Punkt 7.3

7.3 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

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Die Ausbildung in Ihrem Betrieb oder in unserem Schulungszentrum (Memmingen) gestalten wir sehr praxisnah und kundenorientiert. Wir kommen mit unserem hochwertigen Löschtrainer und den Feuerlöschern zu Ihnen und führen die Ausbildung gemäß den Vorgaben der DGUV 205-023 durch. Unser Schwerpunkt liegt jedoch ganz klar auf mindestens 3 Durchgänge pro Person am unserem Löschtrainer da im Falle eines Brandes jeder Handgriff im Umgang mit den Löschern beherrscht werden muss. Deshalb bieten wir Ihnen hier einen besonders hohen Anteil am praktischen Teil der Fortbildung an. Um sämtliche Umweltauflagen einzuhalten, führen wir unser Seminar ausschließlich mit Löschern durch die mit Wasser befüllt sind

Ist das Seminar gefährlich?

Um das Seminar für alle Teilnehmer mit einem hohen Sicherheitsfaktor auszurichten sind wir natürlich auf jegliche Zwischenfälle vorbereitet. Angefangen von einem immer eingehaltenden Sicherheitsabstand bis hin zur Löschdecke und speziellen Erste- Hilfe- Material für Brandwunden haben wir immer alles dabei. Wenn die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden ist das Seminar absolut unbedenklich.

Wie viel Platz wird benötigt?

Wir benötigen für ein Seminar bei Ihnen in der Firma eine Fläche von ca. 6 x 6m benötigt, die von uns natürlich abgesperrt wird. Der Untergrund sollte geteert sein oder aus Kieselsteinen bestehen. Ein kleiner Grasanteil zwischen Steinen ist kein Problem.

Findet das Seminar bei jedem Wetter statt?

Da in der Übung ein echtes Feuer gelöscht wird kann die Löschübung nicht durchgeführt werden bei:

-starken Wind

-starkem Schneefall, Regen und Frost Wir Empfehlen eine Buchung im Zeitraum März - Oktober.

Kosten

Das Seminar kostet pro Person 95,00 Euro / Steuer befreit

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!