
Die jährlichen Rahmenbedingungen für die Unterweisung ergeben sich unter anderem aus der
ASR 2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten (Maßnahmen gegen Brände).
Hier unter Punkt 6:1 Unterweisung:
"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihrer Tätigkeiten auftretenden
Beschäftigungen sowie bei Veränderungen des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen,
mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall
z.B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan", einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

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